Entrechtung/Beraubung/Vertreibung
Mit dem „Anschluss“ Österreichs ans nationalsozialistische Deutschland wurde eine beispiellose Spirale der Gewalt gegen die jüdische Bevölkerung in Gang gesetzt, an deren Ende die Ermordung Zehntausender in den Konzentrationslagern stand. Demütigung, Ausgrenzung, Entrechtung, Beraubung, Vertreibung und/oder Deportation waren Stadien auf dem Weg dorthin.

Einig ist sich die Geschichtsschreibung darin, dass die antijüdische Politik in Wien - getragen von der antisemitischen Haltung und aktiven Beteiligung der Bevölkerung - eine besondere Radikalität und Intensität erfuhr.

Anhand allgemeiner Hintergrundinformationen und konkreter Beispiele aus dem Haus soll hier versucht werden, Bezüge zu einigen Facetten dieser systematischen Zerstörung sozialer und individueller Existenz herzustellen.

„Arisierung“ von Wohnungen
Wohnungsraub in Wien
Im Rahmen der Beraubung der Jüdinnen und Juden hat die „Arisierung“ von Wohnungen in Wien besondere Ausmaße und Bedeutung erlangt. In spontanen Aktionen begonnen, waren diese bald Teil einer systematischen Wohnungspolitik, mit dem Ziel, die herrschende Wohnungsnot zu beseitigen. (1)

Im März 1938 lebten in Wien rund 190.000 Jüdinnen und Juden in ca. 63.000 Wohnungen, 60.000 davon waren Mietwohnungen, der Rest Hausherrenwohnungen und Dienstwohnungen.
Gleichzeitig wurde der Fehlbestand an Wohnungen in Wien auf mehr als 70.000 beziffert. (2)

Schon unmittelbar nach dem „Anschluss“ kam es neben vielfältigen Zerstörungen, Plünderungen und Beschlagnahmungen jüdischen Eigentums auch zu „wilden Arisierungen“ von Wohnungen. Ohne polizeiliche, richterliche oder sonstige rechtliche Grundlage wurden jüdische MieterInnen von Angehörigen der NSDAP, aber ebenso von Privatpersonen (wie Nachbarn, Wohnungssuchenden, etc.) einfach aufgefordert, binnen einer Frist - meist von wenigen Tagen - ihre Wohnungen zu verlassen. (3)
Und vielfach haben sich in Folge auch „arische“ Hausbesitzer über den Mieterschutz hinweggesetzt und jüdischen MieterInnen gekündigt. Erst im Mai 1939 kam es nämlich zur Aufhebung des Kündigungsschutzes für diese gegenüber „arischen“ Vermietern. (4)

Die Versuche der Machthaber, diese „wilden“ Ausbrüche des Judenhasses und der eigenständigen Beraubungen unter Kontrolle und in „gelenkte Verwaltungstätigkeit“ zu bringen, waren nur bedingt erfolgreich.

Nach einigen Monaten relativer Ruhe lebten in der „Reichskristallnacht“ die antisemitischen Gewaltakte – diesmal allerdings weitgehend von Parteiinstanzen gesteuert – neuerlich auf und in Folge kam es auch wieder zu einer Welle an Wohnungs-“Arisierungen“.

In dieser Phase der Beraubung scheint die Mitgliedschaft zur NSDAP oder der gute Kontakt zu einem ihrer (möglichst höherrangigen) Mitglieder also wesentlich für die Erlangung einer Wohnung gewesen zu sein.
Schon im Juni 1938 hatte ja Gauleiter Globocnik alle Hausbesitzer aufgefordert, bei der Vergebung freiwerdender Wohnungen in erster Linie verdiente Parteigenossen zu berücksichtigen.

Erst Ende 1938 wurde „die Verfügung über frei gewordene Judenwohnungen, die bis dahin von der NSDAP vergeben worden waren, dem Wohnungsamt der Stadt Wien übertragen“, wie es im Rechenschaftsbericht von 1939 der nationalsozialistischen Gemeindeverwaltung heißt. Und mit 10. März 1939 wurde in Wien vom Reichskommissar eine Verfügung erlassen, die dem Bürgermeister weitgehende Handhabe bei der Vergabe von „Judenwohnungen“ zubilligte.

Gleichzeitig mit der Aufhebung des Mieterschutzes von jüdischen MieterInnen gegenüber „arischen“ Vermietern (ab 10. Mai 1939) wurden Jüdinnen und Juden auch zur Aufnahme anderer Mieter oder Untermieter verpflichtet. Nunmehr begann das Wohnungsamt selbst verstärkt „Arisierungen“ jüdischer Wohnungen im Rahmen so genannter „Judenumsiedelungsaktionen“ durchzuführen. Diese Aktionen bestanden darin, Wohnungen jüdischer MieterInnen in „Arierhäusern“ freizumachen und die Juden in Häusern unterzubringen, die im Besitz jüdischer Eigentümer waren. Solche „scheinlegalen Arisierungen“ des Wohnungsamtes blieben aber zahlenmäßig insgesamt weit hinter den „wilden“ Wohnungsaneignungen zurück. Deren Zahl wird bis Ende 1939 auf 45.000 bis 48.000 (von vorhanden gewesenen ca. 63.000 Wohnungen, die von Juden bewohnt waren) geschätzt, einschließlich des Besitzerwechsels von Wohnungen im Zuge der erzwungenen jüdischen Auswanderung. 8000 „legale Arisierungen“ durch das Wohnungsamt waren es demgegenüber im gesamten Jahr 1939.

Noch Anfang Dezember 1939 sah sich der NS-Gaudienst gezwungen, die Hausverwalter und Wohnungssuchenden auf das dringlichste zu warnen, „Judenwohnungen ohne Zustimmung des Wohnungsamtes zu vergeben oder zu beziehen“. (5)

Die Lage der jüdischen WohnungsmieterInnen erfuhr eine letzte Verschärfung, als im September 1940 für sie der Mieterschutz überhaupt aufgehoben wurde, auch wenn sie in Häusern jüdischer Besitzer wohnten.

Ihrer vertraglichen Mietrechte beraubt, mussten die Vertriebenen Unterschlupf bei Verwandten oder Freunden suchen oder wurden (ab März 1939) vom Wohnungsamt in Wohnungen zugewiesen - meist unter Zurücklassung eines (Groß-)Teils ihrer Mobilien, die direkt gestohlen oder für lächerliche Beträge „abgelöst“ wurden.

Die Vertriebenen landeten meist in überfüllten Wohnungen, in welchen mehrere Familien auf engstem Raum zusammenleben mussten. Oftmals drohten ihnen auch mehrfache Wohnungswechsel, wenn die Unterkunftgeber in Folge selbst von der „Arisierung“ ihrer Wohnung betroffen waren. Und wenn ihnen die Flucht nicht gelang, wartete als letzte Station vor der Deportation meist noch ein Sammellager.

Wollten die wenigen Überlebenden des Holocausts oder RückkehrerInnen aus der erzwungenen Emigration nach dem Krieg wieder zurück in ihre Wohnungen, waren diese meist von Nachmietern, oft auch den „Ariseuren“ selbst besetzt. Ein Rückstellungsgesetz für entzogene Miet- und Bestandsrechte ist, trotz Drängen der Israelitischen Kultusgemeinde und von Opferverbänden und trotz (von den Alliierten erzwungener) Verpflichtungen im Staatsvertrag, nie zustande gekommen. So blieben für hunderte von Rückwanderern jahrelang nur Unterkünfte in Obdachlosenheimen, Hotelzimmern oder in Einrichtungen der Israelitischen Kultusgemeinde. Und diese Unterbringung in Massenquartieren dauerte noch bis in die späten fünfziger Jahre.

Die Situation in unserem Haus
Wie die Meldedaten zeigen, waren jene BewohnerInnen unseres Hauses, die als „Glaubensjuden“ galten, durchwegs mit Ende 1938 vertrieben. Nur von den Nazis als „Rassejuden“ bezeichnete Personen (also solche mit jüdischer Herkunft) konnten in zwei Fällen länger im Haus wohnen. (6)

Einzelne mögen ihre Mietverhältnisse „freiwillig“ gelöst haben, weil ihnen vorher die Flucht/Ausreise gelang. Dies könnte bestenfalls dort angenommen werden, wo nach der Abmeldung von unserer Wohnadresse keine andere Meldung mehr in Wien folgte. So vielleicht bei der Familie Popper, wo die Abmeldungen mit 17.6.1938 (Alexander Popper) bzw. 7.9.1938 (der anderen Familienmitglieder) datieren. Oder möglicherweise auch bei Jakob und Julianne Weldler, deren Meldung mit 25.10.1938 endete (Abmeldevermerk „Pistyan“).

Nicht ganz auszuschließen auch, dass einzelne (nach Entzug ihrer Erwerbsmöglichkeiten) ihre Mieten nicht mehr zahlen konnten und deswegen die Mietverhältnisse selbst gelöst haben oder seitens der EigentümerInnen gekündigt wurden.

Bei allen anderen muss eine unmittelbare Vertreibung angenommen werden, deren allergrößter Teil in die Phase der „wilden Arisierungen“ fällt. Es ist hier zwar offenbar zu keinen Plünderungen und Zerstörungen gekommen, und die Wohnungs-“Arisierungen“ begannen nicht schon im März. Gehäuft dafür aber offenbar ab November, mit dem Effekt, dass das Haus bis Ende 1938 fast „judenrein“ war, wie es in der Naziterminologie hieß.

Ganz im Gegensatz zu Häusern in der Umgebung, in welchen es zu einer Zusammendrängung von Jüdinnen und Juden kam, weil die Vertriebenen bei Verwandten oder Freunden Unterschlupf fanden oder möglicherweise (ab ca. Mai 1939) vom Wohnungsamt zugewiesen wurden.

Unklar bleibt vorerst, von wem die Vertreibungen im Haus ausgegangen sind und wer sie direkt vorgenommen hat. Unklar bleibt auch die Rolle der HausbesitzerInnen im Zuge der Vertreibung der jüdischen MieterInnen.
Herr Nigal kann sich aber an die Zustellung einer Wohnungskündigung an seinen Vater erinnern.

Zur Situation im Haus und zur „Arisierung“ ihrer Wohnung weiß er zu berichten:
„Ich bin der Sohn von Jeanette und Theodor Otto Engel. In Wien hieß ich Hermann Heinz Engel und lebte in der Wohnung von meiner Geburt im Jahre 1923 bis wir aus der Wohnung vertrieben wurden, im Dezember 1938. Unsere Wohnung war in der zweiten Stiege, dritter Stock, Tür 11. Wir mussten die Wohnung unter Zurücklassung diverser Möbelstücke binnen 2 Tagen räumen und sie wurde einem Ingenieur, der aus Saloniki, Griechenland ausgewiesen wurde, unter Aufsicht der SS übergeben.

Bis zur „Kristallnacht“ hat sich im Haus kaum etwas geändert, außer natürlich, dass die Stimmung unter den Juden sehr gedrückt war. Von Übergriffen im Haus ist mir nichts bekannt. Übrigens, auch in der „Kristallnacht“ blieb, meines Wissens nach, das Haus ziemlich verschont. Unsere Wohnung wurde von zwei Gestapobeamten durchsucht, die sich korrekt benahmen, während im Nachbarhaus SA und Hitlerjugend in jüdischen Wohnungen alles zertrümmerten. Auch nach der „Kristallnacht“ ist mir kein negatives Benehmen der Hausbewohner gegenüber den jüdischen Mitbewohnern bekannt.

Die Vertreibung: An einem Nachmittag, Anfang Dezember 1938, kam eine Dame mit einem Beamten (ich weiß nicht von welcher Stelle) und teilte uns mit, die Wohnung sei ihr zugewiesen worden und muss binnen 2 Tagen geräumt werden. Sie wählte auch die Möbel, an denen sie interessiert wäre. Es erschien ein amtlicher “Wertschätzer” und wir mussten ihr die Möbel zu einem lächerlichen Betrag “verkaufen”. Ein Freund meines Vaters stellte uns in der Novaragasse ein Zimmer in seiner Wohnung zur Verfügung. Mit einem Handkarren vollzogen wir die Übersiedlung. An Einzelheiten über die Vertreibung anderer Hausbewohner kann ich mich nicht erinnern.

Im April 1945 besuchte ich kurz Wien als Soldat der Jüdischen Brigade der Britischen Armee. Ich war auch in der Großen Stadtgutgasse. Das Haus war in gutem Zustand, außer unserer ehemaligen Wohnung, die von einer Bombe weggerissen war.“
 (7)

Beachtenswert, dass sich die nichtjüdischen MieterInnen des Hauses offenbar einigermaßen korrekt verhalten haben. Ja Herr Nigal weiß sogar zu berichten, dass die Hausbesorgerin „in der ‚Kristallnacht’ 1938 zu uns kam, um uns zu warnen, dass die Gestapo im Hause sei (obwohl ihr Sohn vor dem Umbruch als illegaler Nazi verhaftet war)“.

Neben dem Hausbesorgersohn gab es 1938 vereinzelt auch noch andere illegale Nationalsozialisten im Haus. Möglich, dass diese zumindest Informationen über die Mieterstruktur an Parteistellen oder Bekannte weitergegeben haben.

Was die neuen MieterInnen - also die Profiteure der durch Vertreibung der Jüdinnen und Juden freigewordenen Wohnungen - anlangt, sind die Recherchen noch nicht abgeschlossen. Bei den bereits untersuchten Fällen ist aber evident, dass nur ein Teil davon Mitglieder der NSDAP waren. Bei den anderen mag eine Bekanntschaft zu Parteimitgliedern aber durchaus angenommen werden.

Aus dem Bericht Zwi Nigals wie auch einem Vermerk im Bearbeitungsblatt der Auswanderungsstelle der Fürsorge-Zentrale der Israelitischen Kultusgemeinde zu Anträgen von Sylvia und Maximilian Balter wird deutlich, welche Situation die Vertriebenen meist erwartete: Sie mussten auf engstem Raum mit vielen, teils fremden Personen in Wohnungen zusammengepfercht leben, oft nur kurzzeitig und mit diversen Wechseln verbunden, weil Wohnungs-“Arisierungen“ in Folge auch die Verwandten oder Freunde betroffen haben.

Zur Situation nach dem Ende des Weltkrieges, der möglicherweise versuchten Rückkehr Vertriebener oder zu eventuellen Restitutionsverfahren konnten wir bis jetzt noch keine intensiveren Nachforschungen anstellen.



Anmerkungen:
(1)Siehe dazu Gerhard Botz: Wohnungspolitik und Judendeportation in Wien 1938 bis 1945. Zur Funktion des Antisemitismus als Ersatz nationalsozialistischer Sozialpolitik. Wien, Salzburg 1975.
(2)Siehe die Beiträge im Buch von Georg Graf (u.a.): „Arisierung“ und Rückstellung von Wohnungen in Wien (Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945. Bd. 14). Wien, München 2004.
(3)Erlebnisberichte zur Problematik in: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hrsg.): Jüdische Schicksale. Berichte von Verfolgten. Wien 1992.
(4)Siehe Anmerkung (2).
(5)Die vorangehenden Textteile greifen teilweise auf Inhalt und Formulierungen von Botz (Anmerkung (1)) zurück.
(6)Aus der Familie Kohn galt dies für Alice, die ja Ende Mai 1938 aus der jüdischen Religionsgemeinschaft ausgetreten war und mit ihrer Mutter (konfessionslos) bis 2.11.1939 im Haus lebte. Ignatz Raoul, nicht konvertiert oder ausgetreten, wurde offenbar aus dem Haus vertrieben und war ab 12.12.1938 in der Reichsbrückenstraße 12 gemeldet.
Der zweite Fall betrifft die Familie Holzer. Josef Holzer war mit seinen Eltern 1898 aus der Israelitischen Kultusgemeinde ausgetreten und zum Katholizismus konvertiert. Mit 1.7.1938 aus seinem Vertrag bei Radio Wien als Leiter des Rundfunkorchesters entlassen (wegen „Hitlers Rassegesetzen“, wie sein Nachfolger, Karl Schönherr, formulierte), blieben er und seine Familie bis 23.9.1941 in der Großen Stadtgutgasse 34 gemeldet. Eine polizeiliche Meldung beim Meldeamt in Hilversum datiert allerdings bereits mit 29.5.1939.
(7)Die angeführten Passagen sind dem Mailverkehr mit Herrn Nigal entnommen.

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